(pressebox) Hirschaid, 02.03.2015 - Sie haben Schulden, Vollstreckungen, Besuch durch Gerichtsvollzieher. Dann ist es sehr empfehlenswert Ihr Girokonto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umzuwandeln (Achtung! Das geht nur wenn kein Minussaldo herrscht!, ansonsten neues Girokonto eröffnen und die ...