(lifepr) Düsseldorf, 28.07.2015 - Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht auf ein Leistung und Verhalten abbildendes, wohlwollendes Zeugnis. Doch nicht alles, was sich positiv anhört, ist auch so gemeint. Im Laufe der Zeit hat sich in Personalabteilungen ein komplexes System mit "Geheimcodes" und ...

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