DAK-Gesundheit empfiehlt Reiseversicherung für Griechenland-Urlaub

Die DAK-Gesundheit rät Urlaubern, die nach Griechenland reisen, zum Abschluss einer zusätzlichen Auslandsreisekrankenversicherung. Denn obwohl gesetzlich Versicherte auch im EU-Ausland krankenversichert sind, kann es aufgrund der Griechenland-Krise aktuell zu Problemen kommen. Im schlimmsten Fall bleiben Urlauber bei Krankheit auf ihren Kosten sitzen.

Die DAK-Gesundheit warnt Griechenland-Urlauber davor, sich im Moment ausschließlich auf den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung zu verlassen. Normalerweise sind gesetzlich Krankenversicherte in Griechenland und im restlichen EU-Ausland zwar durch ihre Krankenkasse geschützt. Die Finanzkrise in dem EU-Staat führen allerdings zu unerwarteten Problemen. Für Touristen bedeutet dies aktuell, dass sie bei einer medizinischen Behandlung in Griechenland die Kosten gegebenenfalls aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Eine Reisekrankenversicherung bietet hier zusätzlichen finanziellen Schutz.

Welche Probleme gibt es mit der Krankenversicherung in Griechenland?

Die gesetzliche Krankenversicherung kommt grundsätzlich für medizinisch notwendige Behandlungen bei Reisen ins EU-Ausland sowie in Ländern auf, mit denen Deutschland ein Sozialhilfeabkommen abgeschlossen hat. Dabei rechnet die Krankenkasse die Kosten mit dem jeweiligen nationalen Krankenversicherungsträger ab. Der Nachteil: Es werden nur jene Kosten erstattet, die in dem entsprechenden Land auch durch die örtliche Krankenversicherung abgedeckt werden. Landesübliche Eigenanteile werden hingegen nicht in jedem Fall bezahlt.

Im aktuellen Fall besteht in Griechenland zudem die Problematik, dass nach Auskunft der DAK-Gesundheit der Krankenversicherungsträger EOPYY seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr ausreichend nachkommt. Es gibt derzeit Ausstände in Höhe von etwa 80 Millionen Euro. Für die griechischen Ärzte bedeutet dies zunehmend, dass sie nur noch gegen Barzahlung eine Behandlung vornehmen. Eine Rückerstattung solcher Auslagen durch die Krankenversicherung ist aber nicht vorgesehen.

So ersparen sich Griechenland-Urlauber hohe Behandlungskosten

Um sich vor den drohenden Kosten bei einer notwendigen Behandlung in Griechenland zu schützen, empfiehlt die DAK-Gesundheit jetzt den Abschluss einer Reisekrankenversicherung. Diese kommt für alle vertraglich vereinbarten Zahlungen auf, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt. Auch Urlauber, die in andere Länder fahren, sollten mit einer solchen Versicherung vorsorgen: Außerhalb der EU ist der Krankenzusatzschutz in den meisten Ländern vonnöten. EU-Urlauber müssen sich zudem mit einer Auslandsreisekrankenversicherung bei Krankheit oder Unfall keine Gedanken darüber machen, welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse tatsächlich übernommen werden.

Auslandsreisekrankenversicherung: Abschluss auch kurzfristig möglich

Bei vielen Anbietern können Auslandsreisekrankenversicherungen auch kurzfristig online abgeschlossen werden. Dabei gibt es in der Regel die Möglichkeit, zwischen einer befristeten Versicherung beispielsweise für eine Reisedauer von 10 Tagen oder einem Jahresvertrag zu wählen. Wer mehrmals im Jahr verreist, profitiert meist von einem solchen Dauervertrag. Menschen, die sehr oft oder für einen längeren Zeitraum verreisen, sollten allerdings überprüfen, ob die gewünschte Police eine Maximaldauer hinsichtlich der Reisezeit vorgibt. Nicht selten werden beispielsweise nur Reisen mit einer Länge von höchstens sechs Wochen abgedeckt. Urlauber, die nicht schon in den nächsten Tagen abreisen, können auch ein Angebot zur Krankenzusatzversicherung anfordern und sich in Ruhe eine geeignete Police aussuchen. So gibt es beispielsweise sehr guten Auslandskrankenschutz auch in Kombination mit Leistungen aus dem Bereich Zahnersatz oder Sehhilfen.

Krankenzusatzversicherung
[finanzen.de] · 31.07.2015 · 10:18 Uhr
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