Berlin (dpa) - Weil er einen Dackel an der Leine im Kreis um sich geschleudert hat, muss ein Berliner 1500 Euro Geldstrafe zahlen. Ein Berliner Amtsgericht verurteilte den 22-Jährigen in Abwesenheit wegen Tierquälerei. Ein Anwohner hatte den derben Umgang mit dem kleinen Hund in Berlin-Schöneberg ...

Kommentare

(3) ihr-nick · 06. März 2012
*An Witz erinner* Kommt ein Blinder in ein Geschäft, nimmt seinen Hund und wirbelt ihn um seinen Kopf herum. - Kann ich Ihnen helfen, fragt der Verkäufer? - Nein, ich schau mich nur ein wenig um. xDDDD
(2) k131161 · 06. März 2012
Einspruch! Wie kann der Richter wissen ob der Hund dadurch gequält wurde? Es ist das Empfinden des Menschen welcher an Qual denkt. Kinder wirbelt man doch auch an den Händen herum und denen macht es Spaß. Spätestens wenn der Hund gekotzt hätte, könnte man von Qual reden. Hundehälse sind stabiler als die der Menschen. Solange er keine Würgehalsband genommen hat, kann da nichts passieren.
(1) ClaudiB · 06. März 2012
Naja zahlen kann und wird der Typ das eh nicht und den Hund kann er auch behalten.Wahrscheinlich hat der kleine Kerl kein zweites Mal Glück daß es jemand beobachtet wenn sein Besitzer ihn mißhandelt.
 
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