Crowdfunding: Erster Insolvenzantrag bei Immobilienprojekt



Erstmals müssen Anleger bei einem Crowdfunding-Immobilienprojekt um ihr Geld fürchten: Über die Internet-Plattform Zinsland.de liehen sich zwei Projektentwicklungsgesellschaften Geld von Anlegern für den Bau der Mikroapartmenthäuser Luvebelle in Berlin-Tempelhof. Wenige Wochen vor einem geplanten Rückzahlungstermin meldeten sie Insolvenz an. Das berichtet test.de, das Onlineportal der Stiftung Warentest. „Der Fall illustriert, welch böse Überraschungen beim Crowdfunding drohen können, denn die Finanzierungsstruktur wirkte in der Fundingphase eher risikoarm“, sagt Renate Daum, Finanzexpertin der Stiftung Warentest.

Crowdfunding: Erster Insolvenzantrag bei Immobilienprojekt


Bei Schwarmfinanzierungen beziehungsweise Crowdfunding stellen Internetplattformen Projekte und Unternehmen vor und nennen die gewünschte Summe, die sie für die Finanzierung eines Projekts oder Vorhabens benötigen. Während einer festgelegten Zeitspanne entscheiden Anleger, ob sie Geld zusagen. In der Regel verleihen sie es gegen Zinsen und akzeptieren, im Insolvenzfall erst nachrangig bedient zu werden. Immobilienangebote zum Bau, Umbau oder der Sanierung von Gebäuden sind in diesem Jahr mit großem Abstand das führende Segment innerhalb des Crowdfundings.

7 Prozent Zinsen pro Jahr bot die Conrem-Ingenieure GmbH der Crowd im Jahr 2016 bei Luvebelle, einem Projekt, das aussichtsreich und wegen des hohen Kapitaleinsatzes des Entwicklers als eher wenig riskant erschien. Die von den Projektgesellschaften genannten Gründe für den Insolvenzantrag sind nicht ohne weiteres nachvollziehbar. Die vielen offenen Fragen rund um den ersten Insolvenzantrag im Bereich Immobilien-Crowdfunding zeigen laut Stiftung Warentest, dass selbst bei vermeintlich konservativ strukturierten Angeboten hohe Risiken bestehen.

Der ausführliche Artikel ist kostenfrei auf www.test.de/crowdfundig-insolvenz abrufbar.
Onlinehandel allgemein
[onlinemarktplatz.de] · 25.09.2017 · 08:02 Uhr
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