(lifepr) Hamburg, 02.03.2015 - Die Klausel eines marktbeherrschenden Hotelbuchungsportals, welche den angeschlossenen Hotelbetreibern verbietet, die im Buchungsportal angebotenen Zimmerpreise durch anderweitigen Vertrieb zu unterbieten, ist unwirksam. Mit Beschluss vom 20.12.2013 hatte das ...