(lifepr) Berlin, 27.02.2015 - (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 12.11.2014 - 3 TaBV 5/14) Plant ein Arbeitgeber die Einführung bzw. Verwendung technischer Anlagen, die dazu bestimmt oder zumindest geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, so steht dem ...