Christliche Spitzenorganisation nicht tariffähig

Erfurt (dpa) - Die Spitzenorganisation der Christlichen Zeitarbeitsgewerkschaften darf künftig keine Tarifverträge mehr abschließen. Das Bundesarbeitsgericht sprach in Erfurt der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen die Tariffähigkeit ab. Zur Gültigkeit bestehender Verträge für Zehntausende Leiharbeiter machten die Bundesrichter keine Angaben. Verdi und das Land Berlin hatten die Tariffähigkeit der CGZP angezweifelt und ihr Dumping vorgeworfen.

Arbeit / Bundesgerichte / Zeitarbeit
14.12.2010 · 17:31 Uhr
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