(lifepr) Düsseldorf, 27.05.2015 - Der EuGH hat entschieden, dass einem Führerscheininhaber von einem anderen Mitgliedstaat unter Umständen das Recht abgesprochen werden kann, in seinem Hoheitsgebiet zu fahren. Eine Österreicherin wohnt in besagtem Fall unweit der deutschen Grenze. Nach einer ...