Cannabis auf Rezept: Krankenkassen übernehmen ab März 2017 Kosten
In dieser Woche hat der Bundestag beschlossen, dass Apotheker künftig Cannabis auf Rezept herausgeben dürfen und dieses von der Krankenkasse erstattet wird. Zugang zum "Gras" hat allerdings nur ein sehr kleiner Personenkreis. Zudem müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Mit einem Gesetz zur Änderung betäubungsrechtlicher und anderer Vorschriften hat die Regierung in dieser Woche beschlossen, dass die Krankenkassen künftig für Cannabis zahlen müssen. Der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Gesundheitsministerium, Ingrid Fischbach (CDU), zufolge soll die Genehmigungsfrist der Kassen bei der ambulanten Palliativversorgung höchstens drei Tage betragen. "Dadurch wird einen schnelle und unbürokratische Hilfe gewährleistet." Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) betont zudem, dass mit dem Cannabis auf Rezept "ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Palliativversorgung" getan wurde.
Medizinischer Cannabis bisher nur für wenige Erkrankte auf eigene Kosten
Cannabis soll bei Krankheiten wie AIDS, Krebs, Asthma und Multipler Sklerose helfen. Nur bei der zuletzt genannten Erkrankung war Cannabis bisher in Form eines Mundsprays zugelassen. Hanf beziehungsweise den wichtigsten Inhaltsstoffen Cannabidiol (CBD) und Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) werden krampflösende, appetitanregende, entzündungshemmende und schmerzlindernde Wirkungen zugeschrieben.
Bisher mussten schwer Erkrankte, die auf Cannabis angewiesen sind, eine Ausnahmeerlaubnis für den Kauf der Blüten oder des Extrakts bei der Bundesoptiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen. Knapp 1.000 Patienten haben dem Institut zufolge derzeit eine entsprechende Genehmigung. Auf den Kosten von oftmals mehrere hundert Euro im Monat blieben sie bisher in den meisten Fällen sitzen.
Cannabis: Krankenkasse darf Kostenübernahme nur im Einzelfall verweigern
Das Gesetz "Cannabis als Medizin" soll im März 2017 Inkrafttreten. Schwer chronisch Kranken, bei denen anderen Therapien nicht helfen, können Ärzte den Hanf "künftig im Einzelfall und unabhängig vom Vorhandensein anderer Therapiemöglichkeiten verordnen", erläutern die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Maria Michalk, und die CDU-Politikerin Karin Maag. "Voraussetzung ist, dass ein enges Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient besteht." Zudem muss das Mittel nach Einschätzung des Arztes den "Krankheitsverlauf spürbar positiv beeinflussen oder dessen Symptome lindern", so das Gesundheitsministerium. Die Kostenübernahme des vom Arzt verordneten Cannabis darf die Krankenkasse nur in Ausnahmefällen verweigern.
Der Eigenanbau von Cannabis bleibt weiterhin verboten, da das Produkt qualitativ schlechter sei als von der Apotheke. Stattdessen ist ein staatlich kontrollierter Anbau für den medizinischen Hanf geplant, für den die BfArM verantwortlich ist. Bis die dafür gedachte "Cannabisagentur" allerdings ihre Arbeit aufnimmt, wird das Medizinalcannabis weiter importiert.