Saarbrücken, 24.07.2017 (PresseBox) - Künftig können öffentliche Auftraggeber durch eine elektronische Abfrage in einem bundesweiten Wettbewerbsregister nachprüfen, ob ein Unternehmen Wirtschaftsdelikte oder andere schwere Straftaten begangen hat. Nachdem das entsprechende Gesetz kürzlich den ...