Bundesverwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen Kraftwerk Moorburg ab
Kraftwerk darf bis zur endgültigen Entscheidung Durchlaufkühlung nutzen
(pressebox) Berlin, 17.09.2014 - Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat heute den Eilantrag des BUND abgelehnt, der Vattenfall die Kühlung des Kraftwerks Moorburg mit Wasser aus der Süderelbe grundsätzlich untersagen sollte. Das Kraftwerk kann somit die sogenannte Durchlaufkühlung nutzen, bis das Gericht über die Revision des Urteils des Hamburger Oberverwaltungsgerichts entscheidet, mit der die Erlaubnis zur Nutzung der Durchlaufkühlung aufgehoben wurde.
Die derzeitige wasserrechtliche Erlaubnis, die eine Durchlaufkühlung in Abhängigkeit von bestimmten Umweltbedingungen zulässt, gewährleistet einen umfassenden Schutz der Elbe. Daher hat Vattenfall - wie auch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg - im Frühjahr 2013 Revision beim Bundesverwaltungsgericht gegen das Urteil des Hamburger Oberverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2013 eingelegt, mit der die Erlaubnis zur Nutzung der Durchlaufkühlung aufgehoben wurde. Eine Entscheidung des BVerwG über die Revision steht noch aus.
Die derzeitige wasserrechtliche Erlaubnis, die eine Durchlaufkühlung in Abhängigkeit von bestimmten Umweltbedingungen zulässt, gewährleistet einen umfassenden Schutz der Elbe. Daher hat Vattenfall - wie auch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg - im Frühjahr 2013 Revision beim Bundesverwaltungsgericht gegen das Urteil des Hamburger Oberverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2013 eingelegt, mit der die Erlaubnis zur Nutzung der Durchlaufkühlung aufgehoben wurde. Eine Entscheidung des BVerwG über die Revision steht noch aus.