Karlsruhe (dts) - Der Bundesverfassungsrichter Herbert Landau hält den "Deal" im Strafprozess für verfassungsrechtlich zweifelhaft. Das mit den unlängst gesetzlich geregelten Absprachen "aufscheinende Gerechtigkeitsproblem wegen der Ungleichbehandlung von Tätern je nach Deliktsart und dem durch ...