(pressebox) Stuttgart, 12.07.2017 - Die CGM, die selbst Verfassungsbeschwerde eingelegt hat, bedauert es sehr, dass der 2. Senat das Tarifeinheitsgesetz nicht gänzlich für verfassungswidrig erklärt hat. Adalbert Ewen, Bundesvorsitzender der CGM: „Die Karlsruher Entscheidung können wir nicht ...