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Bundesverfassungsgericht erlaubt im Inland den Einsatz von militärischen Mitteln

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe ist es in Ausnahmefällen gestattet, im Inland militärische Mittel einzusetzen.

Bei Terrorangriffen darf somit die Bundeswehr militärische Kampfmittel zum Einsatz bringen.

Als Einschränkung gilt, dass bei diesen Einsätzen strikte Voraussetzungen einzuhalten sind.
Brennpunkte / Rechtsstreit / Alles
[shortnews.de] · 17.08.2012 · 09:38 Uhr · 208 Views
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