Bundesteilhabegesetz: Lebensfremde Regelungen und kaum Verbesserungen
Menschen mit Behinderungen und deren Verbände wurden von Beginn an bei der Erarbeitung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) von der Regierung einbezogen. Jedoch wurden ihre Vorschläge kaum berücksichtigt, kritisiert Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Grünen-Bundestagsfraktion. Die Politikerin sieht im Gesetz nur "Verbesserungs-Krümelchen".
Mit dem Bundesteilhabegesetz wollte die Bundesregierung einen "weiteren wichtigen Meilenstein auf dem Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft setzen." Doch obwohl am Gesetz bis kurz vor der Bundestagsabstimmung gearbeitet und nachgebessert wurde, findet die Sprecherin für Behindertenpolitik der Grünen-Bundestagsfraktion, Corinna Rüffer, nur Verbesserungs-Krümelchen im BTHG.
Stattdessen führten nicht nur kleinteilige Regelungen dazu, dass behinderte Menschen gegängelt werden. Darüber hinaus würden ganze Personengruppen außen vor bleiben. Das Bundesteilhabegesetz ist daher relativ weit davon entfernt, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen, bemängelt Rüffer im Interview mit finanzen.de.
Frau Rüffer, Sie kritisieren, dass man mit einer Lupe ausgestattet sein müsste, um im Bundesteilhabegesetz etwas zu finden, das die Teilhabe behinderter Menschen stärkt. Bringt das Gesetz denn gar keine Verbesserungen?
Corinna Rüffer: Union und SPD reden gern von Inklusion und Teilhabe, selbstverständlich erwarten behinderte Menschen dann auch genau das. Das Teilhabegesetz ist aber relativ weit davon entfernt, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen.
Ein Beispiel: Wer rund um die Uhr Unterstützung braucht und ein Ehrenamt ausübt, beispielsweise Vorlesepate für Schulkinder, wird die Unterstützung dafür künftig nur noch finanziert, wenn er nachweisen kann, dass das niemand aus Familie oder Freundeskreis leisten kann. Das ist doch absurd! Da hat das Teilhabegesetz sogar eine Verschlechterung gebracht.
Was die Verbesserungen angeht, die sind eben klein. Vor dem Teilhabegesetz war es für einen behinderten Menschen fast nie möglich, nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung noch zu studieren. Die notwendige Unterstützung wurde nicht für eine weitere Ausbildung finanziert. Das ist jetzt zwar möglich, aber nur wenn es keine längere Pause zwischen Ausbildung und Studium gibt. Sonst müssen behinderte Menschen nachweisen, dass die Pause im Zusammenhang mit ihrer Beeinträchtigung steht oder sie keinen Einfluss auf die Gründe hatten. Das ist lebensfremd.
Mit dem Teilhabegesetz wurden also nur Verbesserungs-Krümelchen verstreut, obwohl es eigentlich um den ganzen Kuchen gehen sollte.
Was sind Ihre drei größten Kritikpunkte am BTHG?
Corinna Rüffer: Ziel eines Bundesteilhabegesetzes sollte eigentlich sein, Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte und realen Möglichkeiten zu geben, wie nichtbehinderte Menschen sie selbstverständlich wahrnehmen. Zum Beispiel das Recht, selbst zu bestimmen, wo, wie und mit wem man leben möchte. Das ist ein Menschenrecht. Behinderte Menschen können aber nach wie vor gezwungen werden, in einem Wohnheim zu leben. Das ist unzumutbar - zumal erwiesen ist, dass Menschen in Einrichtungen viel häufiger Gewalt erleben als die Durchschnittsbevölkerung.
Darüber hinaus gibt es ganze Personengruppen, die vollkommen außen vor geblieben sind und vom Teilhabegesetz gar nicht profitieren. Das sind zum Bespiel Personen, die einen besonders hohen Unterstützungsbedarf haben. Sie werden weiterhin in großen Komplexeinrichtungen ganz unter sich bleiben. Auch Ausländerinnen und Ausländer mit Behinderungen sowie behinderte Asylsuchende haben keinen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Das führt nicht nur für die betroffenen Personen zu unerträglichen Situationen, sondern kann für die Gesellschaft hohe Folgekosten bedeuten, wenn sich zum Beispiel eine Beeinträchtigung verschlechtert.
Dann gibt es da noch eine Reihe von kleinteiligen Regelungen, mit denen behinderte Menschen gegängelt werden. Ich habe schon die Möglichkeit angesprochen, die Unterstützung im Ehrenamt nicht zu finanzieren. Darüber hinaus können behinderte Menschen jetzt gezwungen werden, sich in ihrer Freizeit eine Assistenz zu teilen. Das wird sofort zum Problem, wenn man unterschiedliche Pläne hat: Kino oder Fußball, da muss man sich dann einigen.
All diese Beispiele zeigen: Auch mit dem Teilhabegesetz erhalten behinderte Menschen nicht die Rechte und Möglichkeiten, die nichtbehinderte selbstverständlich genießen. Union und SPD haben da eine große Chance vertan.
Sie kritisieren zudem, dass die Bundesregierung viel Vertrauen bei Menschen mit Behinderung verspielt hat. Wie könnte dieses wiederhergestellt werden?
Corinna Rüffer: Wir müssen uns endlich konsequent darum kümmern, unsere Gesellschaft inklusiv zu gestalten. Dafür müssen wir vor allem Strukturen ändern, sodass es nicht mehr so viele Sonderwelten für behinderte Menschen gibt. Eine inklusive Gesellschaft entsteht natürlich nicht von heute auf morgen. Das ist ein langer Prozess. Deshalb ist es notwendig, sich auf eine langfristige Strategie zu verständigen:
- Wie können wir große Komplexeinrichtungen überflüssig machen?
- Wie können wir Förderschulen und Werkstätten für behinderte Menschen in ein inklusives System überführen?
Das sind die Fragen, mit denen wir uns befassen müssten. Wenn das Ziel klar ist und konsequent die ersten Schritte gegangen werden, kann auch wieder Vertrauen entstehen. Die Bundesregierung hat den fatalen Fehler begangen, behinderte Menschen und ihre Verbände zunächst zu beteiligen, aber kaum etwas von ihren Vorschlägen aufzunehmen. Kein Wunder, dass sie das Gefühl haben, sehr viel Energie umsonst investiert zu haben.
Nachdem das Bundesteilhabegesetz im Januar in weiten Teilen in Kraft getreten ist, besteht nun nicht die Gefahr eines jahrelangen Stillstands im Bereich der Inklusion?
Corinna Rüffer: Wir müssen alles dafür tun, dass das nicht passiert. Inklusion duldet keinen Stillstand.
Wie steht Deutschland im internationalen Vergleich? Gibt es Länder, an denen sich die Bundesrepublik orientieren kann?
Corinna Rüffer: Es gibt nicht das eine Vorbildland, in dem alles ideal geregelt ist. Je nach Bereich lohnt der Blick in unterschiedliche Länder. Wenn es zum Beispiel um Barrierefreiheit geht, sind die USA eindeutig Vorreiter. Was inklusive Schulen angeht, können wir uns an Italien orientieren.
Vielen Dank für das Interview, Frau Rüffer.