Berlin (dts) - Der Bundestag hat sich in einer Sondersitzung am Donnerstag für die religiöse Beschneidungen stark gemacht. Die Abgeordneten stimmten mit breiter Mehrheit für einen gemeinsamen Entschließungsantrag von CDU/CSU, SPD und FDP zur rechtlichen Regelung der Beschneidung minderjähriger ...

Kommentare

(6) k85186 · 20. Juli 2012
Wenn der Bundestag mehr oder weniger geschlossen dafür ist, dann sollte doch erstmal dort eine komplette Beschneidung vorgenommen werden. Rechte und Pimmel! Und bei denen, die den Schwanz einziehen, dann halt die noch vorhandenen Lippen... Wer dafür ist, soll es auch selber erleben.
(5) SerkanB · 19. Juli 2012
Also kann ich dann in zukunft alles machen was mir meine Religion sagt? ja? is es das was kommt? Religionsfreiheit nennt sich das dann, ja? Darf ich dann auch alle Mitgläubigen dazu auffordern, ungläubige zu "bekehren", weil es in meinem fckng buch so steht? Die Frau unterdrücken, mehrere Frauen 'anschaffen', meine Toche 'verkaufen' ... das alles wäre ja dann auch unter "Religionsfreiheit" zu verstehen. Denn das alles hat mit Religion genau so viel zu tun, wie die Beschneidung...
(4) Stiltskin · 19. Juli 2012
@2: Uneingeschränkte Zustimmung- ich denke auch, Klagen gegen dieses Gesetz sind vorprogrammiert: Das ist Körperverletzung, nur ein Facharzt sollte bei medizinischer Notwendigkeit einen Eingriff vornehmen dürfen. Wenn ein Gläubiger sich nach erreichen der Volljährigkeit aus religiösen Motiven zu diesem Eingriff entschließt- bitte- dann soll er es machen. IRONIE ON// Vielleicht sollten sich mal alle Politiker die dafür sind, in einer öffentlichen Massenaktion beschneiden lassen.// IRONIE OFF
(3) Perlini · 19. Juli 2012
@2 Auch bei einem Verbot würde es Klagen geben. Letzendlich ist das Gesetz - in welcher Form auch immer - notwendig, damit das BVerfG entscheidet. Verantwortlich dafür ist aber nicht die Politik, sondern das Gericht in Köln, welches sein Urteil mit einer Auslegung des GG begründet hat.
(2) LordIntruder · 19. Juli 2012
Wow! Erlaubte Körperverletzung an Minderjährigen, weil bei einer religiös motivierten Beschneidung keine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Das nenne ich gewagt. Ich bin sicher, dass es gegen ein solches Gesetz, dass der aus religiösen Gründen motivierten Beschneidung zustimmt, entsprechende Klagen geben wird.
(1) k2991 · 19. Juli 2012
da kann man als Junge ja direkt froh sein "nur" römisch katholisch "verreligiöst"worden zu sein. Ausser man geriet in den übergriffigen Zugriff von Priestern.
 
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