Berlin (dpa) - Wer im EU-Ausland ein «Knöllchen» bekommt, muss künftig damit rechnen, dass das Bußgeld dafür in Deutschland eingetrieben werden kann. Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, wonach Bußgeldbescheide auch in Deutschland vollstreckt werden können, wenn es dabei um mehr als 70 Euro ...

Kommentare

(1) seepferd · 08. Juli 2010
70 Euro sind, mit Ausnahme einiger östlicher EU-Länder, schnell überschritten. Aber typisch deutsch: Eu-weit Knöllchen eintreiben zulassen aber nicht darauf hinarbeiten das Knöllchen EU-weit daselbe kosten. Wie schnell kann man beabsichtigt, unbeabsichtigt oder durch Vorsatz von EU-Staaten, in eine Situation kommen bei der man schon über diese Summe liegt.
 
Suchbegriff

Diese Woche
25.04.2024(Heute)
24.04.2024(Gestern)
23.04.2024(Di)
22.04.2024(Mo)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News