Erfurt (dpa) - Das Bundesarbeitsgericht hat enge Grenzen für den Einsatz von Spähsoftware auf Firmencomputern zur verdeckten Überwachung von Mitarbeitern gezogen. Sogenannte Keylogger, die alle Tastatureingaben an einem Rechner heimlich protokollieren und Bildschirmfotos schießen, seien zur ...

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(1) Irgendware · 27. Juli 2017
Sehr gut. Ein Keylogger geht definitiv zu weit
 
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