Das mit der Strafvereitlung können die gleich mal vergessen wg. Abs. 5 des § 258 StGB, zumal der CCC eine Rechtswidrigkeit aufgedeckt hat, die ohnehin jede Strafe verhindern muß, weil "Beweise" nicht gerichtsfest sind. @
1: Strengere Kontrollen gut und schön, aber "strengere Kontrollen" und Schünemann im selben Satz machen mir Angst.