Kassel (dpa)? Das Bundessozialgericht bittet in der Frage zum Hartz-IV-Anspruch von EU-Ausländern den Europäischen Gerichtshof um eine Vorabentscheidung. Der EuGH solle zunächst zur Anwendung des Gleichstellungsgrundsatzes bei Sozialleistungen und einer möglichen Einschränkung durch nationales Recht ...