Brunner-Prozess: Anklage fordert lange Haftstrafen

München (dpa) - Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess um den gewaltsamen Tod von Dominik Brunner zehn und acht Jahre Jugendstrafe für die beiden Angeklagten gefordert. Gegen den mutmaßlichen Haupttäter Markus S. (19) hielt die Anklagebehörde am Dienstag im Landgericht München am Mordvorwurf sowie dem der versuchten räuberischen Erpressung von vier Schülern fest.

Für ihn verlangte die Staatsanwaltschaft mit zehn Jahren die höchstmögliche Jugendstrafe. Der Angeklagte Sebastian L. (18) soll wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie versuchter räuberischer Erpressung mit acht Jahren Haft bestraft werden. Das Urteil ist für den 6. September terminiert. Die Angeklagten äußerten nach den Plädoyers in ihren Schlussworten Reue und Bedauern. Die Verteidiger plädierten auf Körperverletzung mit Todesfolge oder versuchten Totschlag - und deutlich niedrigere Strafen.

Die beiden jungen Männer hatten den 50-jährigen Brunner am 12. September vorigen Jahres auf dem S-Bahnhof München-Solln geschlagen und getreten, nachdem er vier Schüler gegen sie verteidigt hatte. Von den Schülern hätten die Täter Geld erpressen wollen. «Er wurde getötet, weil er Zivilcourage zeigte», sagte Staatsanwältin Verena Käbisch in ihrem Plädoyer. Die Nebenklage schloss sich der Strafforderung der Staatsanwaltschaft an.

Die Verteidiger forderten für Markus S. eine Jugendstrafe von «deutlich weniger als sieben Jahren». Seine Tat bewerteten sie in zwei Phasen - zunächst als Körperverletzung mit Todesfolge und in der zweiten Phase als versuchten Totschlag. Denn erst als Brunner am Boden lag, sei eine bedingte Tötungsabsicht bei Markus S. anzunehmen gewesen. Die massiven Hiebe seien aber provoziert worden, weil Brunner auf dem Bahnsteig der S-Bahn-Haltestelle zuerst zuschlug.

Die Anwälte von Sebastian L. hielten eine Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie versuchter räuberischer Erpressung für ausreichend. Er sei am Angriff nicht mehr wirklich beteiligt gewesen, als Brunner am Boden lag, und habe Markus S. zu stoppen versucht. Strafmildernd wertete auch die Anklagebehörde, dass Sebastian L. eine Tötungsabsicht nicht zweifelsfrei nachzuweisen sei. Dennoch sei er nur «einen Zentimeter vom Tötungsvorsatz entfernt» gewesen, sagte Staatsanwältin Käbisch.

Dass Brunner auf dem Bahnsteig in Erwartung des Angriffs zuerst zugeschlagen hatte und nicht direkt an den schweren Verletzungen starb, sondern an Herzstillstand infolge eines vergrößerten Herzmuskels, war für die Anklage unerheblich. Da der Herzstillstand von der Gewalt ausgelöst worden sei, wertete die Anklagebehörde diesen Aspekt nicht als Grund, von ihrem Mordvorwurf abzurücken.

Die Verantwortung für die Eskalation liege «glasklar» bei den Angeklagten, betonte für die Nebenklage Anwältin Annette von Stetten, die die Eltern des Opfers vertritt. In bewegenden Worten schilderte sie, was der Tod des einzigen Sohnes für die über 80 Jahre alten Eltern bedeute. «Ich möchte, dass Sie beginnen zu verstehen, was Sie getan haben», sagte die Anwältin mit Blick auf die Angeklagten. «Sie haben neben Dominik Brunner auch seine Eltern auf dem Gewissen.»

Prozesse / Kriminalität
24.08.2010 · 18:33 Uhr
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