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1: Zumindest muß man dem Anwalt bescheinigen, daß er sein Handwerk versteht. Ich ärgere mich aber auch, daß viele Strafverteidiger ihr Gewissen an der Gerichts-Garderobe im Tausch gegen die Robe abgeben. @
3: Die Hintebliebenen sind Brunners Eltern. Ob die noch erleben, wenn Markus S. ausm Knast kommt? @
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5: Richtig, kann nicht sein, und ist auch nicht. "Dagobert" durfte seine Memoiren auch nicht verkaufen.