Brexit: Britische Regierung stellt Aufhebungsgesetz vor

London (dpa) - Mit einem besonderen Gesetz wird sich die britische Regierung von missliebigen EU-Vorschriften verabschieden. Sie noch heute in London die Pläne für das sogenannte Große Aufhebungsgesetz (Great Repeal Bill) vorstellen.

Es soll EU-Vorschriften in britisches Recht übertragen. Das Gesetz soll noch im Frühjahr bei der Thronrede der Queen verkündet und dann zur Abstimmung in die Parlamentskammern gehen.

Der Trick: Etwa 20 000 EU-Vorschriften werden in einem Schwung in nationales Recht überführt. Nach und nach können die Gesetze dann geprüft und gegebenenfalls vom Parlament verworfen werden. Experten gehen davon aus, dass bis zu 1000 EU-Vorschriften geändert werden.

Die EU-Vorschriften, die mit dem Gesetz in britisches Recht übertragen werden sollen, betreffen quasi alle Lebensbereiche: zum Beispiel Arbeitszeiten, Regelungen zu Schadstoffen, Vorgaben für die Landwirtschaft und Energiesparmaßnahmen.

«Ein starkes, unabhängiges Land braucht seine eigenen Gesetze», wird Brexit-Minister David Davis in britischen Medien zitiert. Dies sei ein wichtiger Schritt, um Verbrauchern, Arbeitnehmern und der Wirtschaft die Sicherheit zu geben, die sie brauchten.

In Kraft treten kann das Große Aufhebungsgesetz erst, wenn Großbritannien aus der EU ausgeschieden ist.

Die britische Premierministerin Theresa May hatte am vergangenen Mittwoch mit der offiziellen EU-Austrittserklärung den Startschuss für die Verhandlungen mit Brüssel gegeben. Nun müssen binnen zwei Jahren die Verflechtungen zwischen beiden Seiten gelöst werden.

Die 27 bleibenden EU-Staaten wollen ihre Verhandlungslinie auf einem Sondergipfel am 29. April festzurren.

Startschuss für den Brexit: «Wir vermissen euch jetzt schon»

Wer will was in der EU der 27?

Wie geht es weiter beim Brexit? Die nächsten Schritte:

EU-MANDAT: Ein Sondergipfel der 27 Staats- und Regierungschefs soll am 29. April Leitlinien bestimmen. Auf dieser Basis schlägt die EU-Kommission den Start der Verhandlungen und ein Mandat vor - also den offiziellen Auftrag für das Verhandlungsteam. Das Mandat muss dann vom Rat bestätigt werden.

VERHANDLUNGEN: EU-Chefunterhändler Michel Barnier und sein Expertenteam geben sich bis etwa Oktober 2018 für die eigentlichen Verhandlungen über den Austritt Großbritanniens und über Übergangsregelungen.

RATIFIZIERUNG: Dann muss das Austrittsabkommen auf EU-Seite vom Europaparlament gebilligt und von den übrigen Mitgliedsländern angenommen werden - ohne Großbritannien. May will den Vertrag auch dem britischen Parlament vorlegen.

FRISTENDE: Das ganze Verfahren muss zwei Jahre nach dem offiziellen Austrittsgesuch abgeschlossen sein, also bis Ende März 2019. Eine Verlängerung ist möglich, wenn alle bleibenden EU-Staaten zustimmen.

EU / Brexit / Großbritannien
30.03.2017 · 13:27 Uhr
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