Hochhaus-Evakuierung in Dortmund abgeschlossen

Dortmund (dpa) - Während die Evakuierung des riesigen Hochhauskomplexes Hannibal II in Dortmund abgeschlossen ist, geht der Streit zwischen Stadt und Eigentümer weiter.

Alle Wohnungen seien versiegelt - jetzt sei der Eigentümer am Zuge, die Brandschutzmängel zu beseitigen, sagte der Leiter des Krisenstabes, Ludger Wilde. Die Stadt werden den Komplex lediglich bewachen lassen. Die Mängel müsse der Eigentümer beheben. Der Stab rechnet mit Monaten bis zum möglichen Wiederbezug.

Rund 800 Menschen mussten das Terrassenhochhaus im Universitätsvorort Dorstfeld verlassen. 120 seien über Nacht in einer zur Notunterkunft hergerichteten Leichtathletikhalle untergekommen, die anderen Mieter seien offenbar vorerst bei Freunden und Verwandten, hieß es. Allen Mietern will die Stadt Angebote für eine Unterbringung in Wohnungen oder einer Übergangseinrichtung anbieten. Wohlfahrtsorganisationen und Wohnungsgesellschaften wollen ebenfalls mit Wohnungen helfen. Städtische Angebote sind kostenlos.

Kritik des Berliner Eigentümers Intown wegen der abrupten Evakuierung wies der Krisenstab zurück. Es hätten eklatante Brandschutzmängel vorgelegen, die schnelles Handeln erfordert hätten. Brandwachen bis zu einer Beseitigung der Mängel hätten nicht ausgereicht. Ein Feuer in einer Wohnung hätte gereicht, um ein Großfeuer ausbrechen zu lassen, hieß es.

Nach Umbauarbeiten des Eigentümers hatten Mieter auf Mängel aufmerksam gemacht. Bei einer Begutachtung durch Bauaufsicht und Feuerwehr habe sich herausgestellt, dass große Risiken in der Tiefgarage und durch Versorgungsschächte bestünden, über die sich ein Feuer schnell verbreiten könne, sagte Wilde. Intown kritisierte die Maßnahme als nicht rechtens und unangemessen.

Das Hochhaus wurde laut Krisenstab nicht vorsorglich infolge des Londoner Großbrandes begutachtet. Die Fassade sei wegen ihrer Bauweise nicht gefährdet gewesen. Die letzte Begutachtung sei 2015 erfolgt.

Der Mieterverein Dortmund riet Betroffenen, die Miete einzubehalten und dies dem Eigentümer schriftlich mitzuteilen.

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Mitteilung
Notfälle / Brandschutz / Nordrhein-Westfalen
22.09.2017 · 13:39 Uhr
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