Jüterbog (dpa) - Auf eine Asylbewerberunterkunft für minderjährige Flüchtlinge im brandenburgischen Jüterbog ist ein Brandanschlag verübt worden. Unbekannte Täter warfen am Morgen zwei Brandsätze gegen ein Fenster, wie die Polizeidirektion West mitteilte. Verletzt wurde niemand. Getroffen wurde das ...

Kommentare

(12) Photon · 01. Oktober 2016
@10: Von mir wirst Du aber auch bei Rasern nicht lesen, dass ich das für "versuchten Mord" halte. Denn wenn ein Raser versuchen würde Menschen zu ermorden, würde er wohl in Nizza fahren. Es sind rücksichtslose Hohlbirnen. Während der Raser von Adrenalin getrieben ist, ist der politisch motivierte Brandstifter von Hass getrieben. Nur ist es, um es mit den Worten von Reddogg in umgekehrter Sachlage zu sagen, "Wenig zielführend".
(11) k49782 · 01. Oktober 2016
@10 Vielleicht liegt es ja daran, bei den Rasern ist die Trefferwahrscheinlichkeit von den Opfer das es deutsche sein könnte wesentlich höher, bei Geflüchtetenunterkünften besteht ja noch die Chance das sie kein Asyl bekommen und somit nur vorübergehend in D sind. Aber mal schauen was die rechte Fraktion so als Begründung abliefert. Ein Haus abbrennen zu lassen mit Bewohnern darin scheint wohl nicht erstmal nicht so ein passabler Grund zu sein.
(10) Hannah · 01. Oktober 2016
Ich habe den Eindruck, als wenn in den Kommentaren "versuchter Mord" unterschiedlich betrachtet wird. Wenn sich Chaoten ein Autorennen liefern, hieß es vielfach: "klar, versuchter Mord". Wenn ein bewohntes Haus angezündet wird, ist das auf einmal nicht mehr so klar. Die Raser hatten das Ziel, möglichst schnell zu fahren. Die Brandstifter wollten, dass das Haus abbrennt und ggf. die Bewohner "vertrieben" werden. Und das soll dann kein versuchter Mord sein?
(9) Photon · 01. Oktober 2016
@5,6: Ich möchte es mit keinem Wort als "Lappalie" darstellen, habe ich auch nicht getan. Ich kann nur eben keine Tötungsabsicht erkennen, die aber bei "versuchtem Mord" notwendig wäre. @8: Vielleicht sollten wir uns beide auf das Thema beschränken, denn uns gegenseitig ständig "Opportunismus" bei "Gesinnungskameraden" zu unterstellen, wird langsam langweilig ;)
(8) k49782 · 01. Oktober 2016
Und btw., andere haben es hier ja schon geschrieben. Eine Straftat sollte nie abhängig davon sein ob dem straftäter die Tat gelungen ist oder nicht. Dafür gibt es schon die Unterschiede Mord und versuchter Mord, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Wo kurzen bei Angriffe auf die AfD warst Du doch auch nicht so zimperlich. Könnte es sein weil es Deine Gesinnungskameraden betreffen könnte?
(7) k49782 · 01. Oktober 2016
@2 Also erstmal kommt es darauf an was der Staatsanwalt daraus macht. Siehe hier: <link> (positiv) Siehe hier: <link> (negativ) Und ja meine Meinung ist, das sobald ein Brandanschlag auf ein bewohntes Gebäude (egal ob Geflüchtetenunterkunft oder nicht) vollzogen wird, dies versuchter Mord ist.
(6) jayco · 01. Oktober 2016
@4 Versuchter Mord wird im rechtlichen Kontext anders bewertet als es z.B. am Stammtisch geschehen würde. Es kann also durchaus versuchter Mord gewesen sein, auch wenn Du es als Lapalie darstellen möchtest. Es ist ein Brandanschlag, bei dem Verletzung Tod mindestens billigend in Kauf genomm wurde.
(5) flowII · 01. Oktober 2016
nur weil etwas nicht so klappt, wie angedacht, heisst das doch nicht, das man nicht mit einer gewissen absicht gehandelt hatte.
(4) Photon · 01. Oktober 2016
@3: Also wenn ich jemanden umbringen will ("versuchter Mord"), dann würde ich sicherlich nicht nachts einen Brandsatz an die Fassade seines Hauses werfen, dessen Wirkung so gering ist, dass das Feuer "ausgetreten" werden kann. Dass in Kauf genommen wurde, dass ein gewisses Risiko besteht, dass Menschen zu Schaden kommen, macht die Aktion absolut verwerflich, natürlich. Und wäre auch schön, wenn sie endlich mal den Täter ermitteln und bestrafen, auch wenn es nur Sachbeschädigung ist.
(3) jayco · 01. Oktober 2016
@2 Ich weiß nicht, ob man es versuchten Mord nennen kann, weil mir da mal das formaljuristische abgeht, aber bei dem Anschlag wurde billigend in kauf genommen, dass Menschen zu schaden kommen und vielleicht sogar umkommen. Tötungsabsicht möchte ich mir nicht trauen zu unterstellen, aber auch möglich.
(2) Photon · 01. Oktober 2016
@1 Ehm, woraus leitest Du jetzt schon wieder "versuchter Mord" her? Wenn die Betreuer das Feuer selbst und eigenverantwortlich "austreten" konnten laut Quelle? :D Also es handelt sich hier um Brandstiftung und Sachbeschädigung, was an sich schon schlimm genug ist, auch ohne dass Du gleich wieder Panik schürst und geifernd durch die Gegend hetzt...
(1) k49782 · 01. Oktober 2016
Versuchter Mord, mal schauen ob es wieder nur bei einer "Sachbeschädigung" bleibt.
 
Suchbegriff

Diese Woche
23.04.2024(Heute)
22.04.2024(Gestern)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News