(lifepr) Düsseldorf, 28.12.2016 - In der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reetdach- und Fachwerkhäusern ist das Abfeuern von Knallern, Böllern und Raketen grundsätzlich verboten. Dieses Verbot gilt auch für die nähere Umgebung von Kirchen – ein Verbot das ganz offensichtlich im ...

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