(lifepr) Düsseldorf, 28.12.2016 - Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat entschieden, dass Böller in einem Spielwarengeschäft verkauft werden dürfen. Wie erstinstanzlich bereits das Landgericht Magdeburg, sah auch das OLG die Silvesterfeuerwerkskörper als Spielwaren an. Spielzeug umfasse nicht nur ...

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