(pressebox) Köln, 09.05.2017 - Blumen und Pralinen gehören zu den beliebtesten Geschenken zum Muttertag. Im Online-Handel stellen sie die Verkäufer jedoch vor Herausforderungen, da die Kundschaft einen besonderen Wert auf die Frische bei Ankunft legt. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn der Käufer ...

Kommentare

(1) ircrixx · 09. Mai 2017
Klar darf er widerrufen, er muss nur einen Muttischein vorlegen.
 
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