Düsseldorf, 16.08.2017 (lifePR) - Ein Grundstückseigentümer muss Blendwirkungen von einer das Sonnenlicht reflektierenden Photovoltaikanlage des Nachbarn nicht hinnehmen. Im entschiedenen Fall fühlte sich ein Grundstückseigentümer durch die Photovoltaikanlage des Nachbarn gestört, da von dieser ...