Coburg (dts) - Der deutsche Rechtsanwalt des mutmaßlichen Holocaust-Leugners Bischof Richard Williamson erwägt, gegen den drohenden Strafbefehl wegen Volksverhetzung vorzugehen. "Es ist nicht ausgeschlossen, dass wir Einspruch einlegen, wenn das Gericht den Strafbefehl erlassen hat", sagte der ...

Kommentare

(3) k361271 · 15. Oktober 2009
@2 -im großen und Ganzen muss ich dir ja Recht geben,aber man sollte in diesem Fall bedenken,das das Interview von einem Engländer in Schweden gegeben wurde.Deshalb ist in diesem Fall die englische bzw. schedische Justiz gefragt und nicht die DEUTSCHE,die sich aufspielt als wenn sie die Herren der WELT wären.Übrigens ist der Paragraph "Volksverhetzung" fast einzigartig auf der Welt und wird ähnlich nur noch in Diktaturen angewendet,um unliebsame Personen mundtot zu machen.Gutes Beispiel Sarrazin
(2) Die_Mama · 15. Oktober 2009
Nicht alles was geäüßert wird, ist freie Meinungsäußerung. Damit könnte sich jeder für alles rausreden.
(1) ColdasLife · 15. Oktober 2009
Am besten gleich an den Galgen für diese ungeheuerliche freie Meinungsäußerung in China! Ach ne Deutschland! Ach ne war ja hier garnicht! Trotzdem an Galgen!
 
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