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3 Wahrscheinlich liegt es daran, dass er alkoholisiert war. Ich finde das Strafmaß zu gering. Wer grundlos einen völlig wehrlosen Menschen umbringt, ist eine Gefahr für die Gesellschaft und muss lebenslang hinter Gitter. Aber gleich kommt bestimmt jemand und faselt was von Rechtsstaat und das in einem solchen dieses Strafmaß völlig ausreichend ist.
Nach §212, Absatz 2, StGB, wäre für Totschlag auch eine Lebenslange Freiheitstrafe möglich gewesen. Dazu hätte das Gericht aber die besondere Schwere der Tat feststellen müssen. Warum das nicht der Fall war, kann man als Außenstehender nur vermuten. Wie auch immer, dieser Mann wird eines Tages wieder in Freiheit sein, obwohl er seinem Sohn das Leben genommen hat. Auch der Umstand, daß er noch den Rettungsdienst rief, dürfte nach meiner Meinung nicht als strafmildernder Grund gelten.
Wenn dieser Typ wenigstens ein wenig Ehre im Leib hätte würde er seine kranke Existenz selbst beenden.
da kommt einem echt das Kotzen, wenn man solche widerwärtigen Ekelstories liest. Unheil & Abgründe.