Karlsruhe (dpa) - Wenige Klicks, und das neue Top-Album aus den Charts steht illegal im Netz. Dumm nur, wenn die Eltern ein paar Wochen später Post vom Anwalt bekommen - und eine saftige Rechnung. Müssen sie für den Schaden aufkommen? Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag ...

Kommentare

(33) Chris1986 · 02. April 2017
@30 Du hast in deinem Kommentar klar geschrieben, dass man verantwortlich ist seinen Internetzugang selbst davor zu schützen. Will jetzt ein Cafeinhaber seinen Gästen WLAN zur Verfügung stellen und einer davon lädt Musik hoch wäre nach deiner Einstellung der Cafeinhaber dran und genau das behindert die breite Bereitstellung von öffentlichen Internetzugängen.
(32) Hannah · 02. April 2017
@31: Das gilt im Strafrecht. Das hier war mMn Zivilrecht. Es wurde geklärt, ob ein "Rechteinhaber" abmahnen und Schadenersatz kassieren darf. Lt Urteil darf er das.
(31) smailies · 02. April 2017
@30: Es gibt in der Rechtssprechung aber einen Passus, dass man sich selbst und nahe Familienangehörige nicht belasten muss. Und in dieser speziellen Situation wird dieser Passus ad absurdum geführt. Oder habe ich da was falsch verstanden?
(30) Beastenjahrn · 01. April 2017
@14 Hier geht es nicht um eines öffentliches WLan. Wenn Daddy nicht petzen will, soll Daddy auch dafür geradestehen.
(29) Hannah · 01. April 2017
Anzumerken ist übrigens, dass ich mit keinem Wort eine Meinung zur Tat geäußert haben. Mir ging es nur um falsche Benutzung von "Raub". Den illegalen Download "Raub" zu nennen, kann man immerhin auch als Verhöhnung der Opfer von (echtem) Raub bezeichnen.
(28) Hannah · 01. April 2017
@27: Du verwendest einen falschen Begriff, der eine erhebliche Straftat impliziert, also extrem übertreibt und rechtlich falsch benutzt wird. Ich erkläre dir, warum der Begriff falsch ist, also relativiere ich? Indem ich dir einen Fehler aufzeige? Deine Wahrnehmung ist aber etwas verschoben kann, kann das sein? Mir doch egal, was der Volksmund sagt. Wenn etwas falsch ist, sollte man das sagen können.
(27) 2fastHunter · 01. April 2017
@26: Weil der Volksmund doof ist und es Raubkopie nannte. Und eine Straftat zu relativieren, nur weil man es den vermeintlich Reichen nimmt, macht es nicht wirklich besser. Als Softwareentwickler freue ich mich, wenn ich für meine Arbeit bezahlt werde. Und ich denke viele Dienstleister, die nichts greifbares fertigen, sehen das ähnlich. Deine Argumente kenne ich zu genüge. Die Sache mit dem gestohlenen Apfel und dass man kein Auto downloaden kann... Alles schon gelesen.
(26) Hannah · 01. April 2017
@25: Warum redest du auf einmal von Diebstahl? Ich habe dir erklärt, warum der Begriff Raub falsch ist. Du redest von Diebstahl. Das ist was ganz anderes (im rechtlichen Sinne). Schaden erleiden die Leute übrigens deutlich weniger, als sie angeben. Durch Download werden Songs überhaupt erst bekannt. Viele Leute kaufen dann, was sie runtergeladen haben. Wenn sie aber von den Songs noch nie was gehört haben, kauft auch keiner. Das ist keine Vermutung, sondern nachgewiesen. Einfach mal googlen ^^
(25) 2fastHunter · 01. April 2017
@24: Sag das den Leuten, die wegen geistigen Diebstahls Schaden erlitten. Aber spannend, was Du so alles lächerlich findest. Ein Buch kann man stehlen, eine Idee nicht? Da frage ich mich aber, wozu wir ein Patentamt haben.
(24) Hannah · 01. April 2017
@21: so langsam wirds lächerlich. Raub: <link> "Der Raub behandelt die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mittels Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben mit der Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. " Nicht beweglich, keine Gewalt, keine Gefahr, keine Drohung. Es wird auch nichts weggenommen. Kopieren mag eine Menge sein, aber ganz sicher kein Raub.
(23) 2fastHunter · 01. April 2017
@22: Erkläre mal einem heutigen Kind, wie man vom Radio mitschneidet ;) Zudem ist Radio nicht kostenlos. Die GEMA verwertet für die Künstler. Ich gehe aber davon aus, dass es bei den Eltern hier mti der Vorbildfunktion ohnehin nicht weit her ist, wenn sie lieber Anwälte dafür bezahlen, dass das Kind straffrei davon kommt, wohl wissen, dass es eine Straftat beging.
(22) Chris1986 · 01. April 2017
@21 Erklär doch mal einem Kind, dass das runterladen der Musik illegal ist aber exakt die gleiche Musik z.b. im Radio mitzuschneiden es nicht ist. Mal davon abgesehen, dass das Kopieren ja keine Entwendung von Eigentum oder einem physischen Gegenstand ist und damit das Verständnis nochmal schwerer wird. Von dem Verständnis für die p2p Programme mit ihrem gleichzeitigen Upload ganz zu schweigen, das bekommen viele Erwachsene schon nicht hin.
(21) 2fastHunter · 01. April 2017
@20: Der Name RAUBKOPIE ist nicht eindeutig genug Deiner Meinung nach? Und dass Stehlen Unrecht ist, hat nichts mit Grauzonen des Internets zu tun. Wie unterschiedlich die Erziehung auf das Kind angepasst sein sollte, damit es versteht, dass man nicht klaut, darfst Du Dir gern selbst ausmalen. Das ist keine Raketenwissenschaft. Wobei nichtmal Raketenwissenschaft sonderlich kompliziert ist, wenn man die Grundlagen der Physik in der Schule nicht verpennt hat ;)
(20) smailies · 01. April 2017
@17: Du hast keine Kinder, oder :)? Und selbst wenn man sich um eine "gute" (was ist das deiner Meinung nach?) Erziehung bemüht muss das nicht bei allen Kindern gleich funktionieren. Des Weiteren gibt es im INet genügend "Grauzonen" und rechtliche Unklarheiten, dass ein Kind/junger Erwachsener nicht überblicken kann, ob er gerade das Recht verletzt oder nicht.
(19) 2fastHunter · 01. April 2017
@18: Dann lies nochmal, was ich unter @15 schrieb ;)
(18) Hannah · 01. April 2017
@17: Weil die Schilder auch früher schon Unsinn waren. <link> <link> Eltern haften NUR dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das wäre also die Antwort auf deine Fragen.
(17) 2fastHunter · 01. April 2017
@16: Früher stand an Baustellen so lustige Schilder: "Betreten verboten! Eltern haften für ihre Kinder" Warum sollte sich das heute geändert haben und wieso hat es früher die Familien nicht zerstört?
(16) smailies · 01. April 2017
@15: Das war nicht meine INtention/Thema. Meine Richtung ist: Wie soll eine Familie in so einem Fall zusammenhalten, wenn sie auf jeden Fall - als Familie - bestraft wird?!
(15) 2fastHunter · 01. April 2017
@12: Hätten die Eltern ihre Kinder anständig erzogen, würden sie nicht Raubkopien ins Netz stellen. Von da her trifft es nicht unbedingt die falschen Leute.
(14) Chris1986 · 01. April 2017
@13 Und wie soll diese Einstellung freies, öffentliches WLAN fördern?
(13) Beastenjahrn · 01. April 2017
Ich finde es vollkommen richtig. Wenn feststeht, dass jemand im Haushalt illegal down- oder uploaded dann ist erst einmal der Inhaber des Internetanschlusses dran. Solange der Zugang nicht gehackt wurde, sollte der Inhaber auch haften. Schließlich soll man die Zugangsdaten zum Netz nur vertrauensvolle Personen geben. Ansonsten kann der Inhaber immer sagen, ich war (nachweislich) gar nicht zu Hause, während der restliche Haushalt illegale Geschäfte macht, ob mit oder ohne Wissen des Inhabers.
(12) smailies · 31. März 2017
Aber im Endeffekt ist damit doch der Ehrliche der Dumme! Gestern im Kommentar bei der Tagesschau sagt die Gerichtssprecherin sinngemäß: "Eltern müssen ihre Kinder nicht verraten. Aber sie müssen dann für sie bezahlen." Also kommt es quasi aufs Gleiche raus, sie sind immer dran :( Toller Schutz der Familie.
(11) 2fastHunter · 31. März 2017
@10: Du meinst vor Gericht lügen? Wo kommen wir denn da hin? Den böse Politikern wird ständig die Lüge vorgehalten. Tztztz wo kommen wir nur hin? ;)
(10) anddie · 31. März 2017
Das Problem in dem Fall war ja nur, dass die Eltern den Fehler gemacht haben zu sagen, dass sie wissen, welches Kind es war. Hätten sie nur gesagt, es wäre möglich, dass es eines der drei Kinder war, wäre die Sache auch anders ausgegangen (gibt da ja reichlich andere Fälle).
(9) Chris1986 · 31. März 2017
@8 mein Wissensstand ist dabei noch, dass das nicht sofort mit dem Fahrtenbuch losgeht. Im Endeffekt kommt der Halter aber durchaus straffrei weg und muss nicht haften wie du in @4 noch geschrieben hast.
(8) 2fastHunter · 31. März 2017
@7: Der Halter bekommt den Brief zugestellt. Bestreitet er die Tat und kann nachweisen, dass er das nicht ist auf dem Bild, geht er für dieses Mal straffrei aus, darf aber zukünftig Fahrtenbuch führen, damit er das Spiel nicht unendlich weitertreiben kann. Das ist zumindest mein letzter Wissensstand.
(7) Chris1986 · 30. März 2017
@4 seit wann soll das denn so sein? Mir wäre neu, dass der Halter zahlt wenn gemäß Bild klar ist, dass eine andere Person gefahren ist, außer er macht das freiwillig
(6) tastenkoenig · 30. März 2017
@5: Da bin ich mir zu 99% sicher, dass die dann auch angeboten haben, also per P2P geladen haben. Darum sind die meisten Downloader auf Angebote bei Filehostern umgeschwenkt. Da wird man beim Download nicht automatisch auch zum Anbieter. Deswegen war z.B. Megaupload von Kim Dotcom so schnell so groß, und deswegen hatte er dann massiv die amerikanischen Behörden am Hacken.
(5) raptor230961 · 30. März 2017
Stimmt - da habe ich mich verlesen. ;o) Allerdings habe ich auch schon öfter gelesen, wie Leute Songs heruntergeladen haben - und dann pro Song bezahlen mußten. Währenddessen wurden Leute, die in bestimmten ausländischen Staaten Sachen, wie Viren, Filme oder Songs ins Internet stellten nicht verfolgt, weil Auslieferungsverträge und Ermittlungsverträge zwischen den Staaten immer noch nicht existieren.
(4) 2fastHunter · 30. März 2017
Absolut richtige Entscheidung. Wenn jemand mit einem PKW geblitzt wird, ist auch der Halter dran. Er kann den wirklichen Fahrer melden oder die Strafe selbst büßen. Warum sollte das hier anders sein?
(3) k1951 · 30. März 2017
@1: Da hast Du was falsch verstanden... Die haben down geloaded und es dann in einem P2P Netzwerk wieder zum Downlad zur verfügung gestellt! Daher auch der höhere Betrag, einfach ein Album downloaden würde wohl maximal das doppelte des Originalpreises kosten, wenn es nur ein Album ist... müsste man nachsehen. Auf jeden Fall ist das bereit halten zum download auf jeden Fall geschäftsschädigender!
(2) tastenkoenig · 30. März 2017
Ich bin vielleicht nicht auf dem letzten Stand, aber meines Wissens wird tatsächlich nur das Bereitstellen zum Download, also die Verbreitung verfolgt. Die Überschrift spricht ja auch vom Upload. Was vielen beim Download nicht klar ist: wenn es sich z.B. um ein P2P-Netzwerk handelt, was nicht zwingend sofort ersichtlich sein muss, dann stellt man die schon heruntergeladenen Teile des Downloads gleichzeitig anderen Netzwerkteilnehmern zum Download bereit und wird somit auch zum Anbieter.
(1) raptor230961 · 30. März 2017
Alles gut und schön. Allerdings frage ich mich, warum diejenigen, die Musikstücke und Filme herunterladen relativ schnell erwischt und streng verurteilt werden - während derjenige, der die Titel und Filme im Internet anbietet gar nicht verfolgt wird. Nur, weil er im Ausland sitzt und Gesetzlücken nutzt, die seit Jahrzehnten existieren? Das ist in meinen Augen, als wenn man den Räuber laufen lassen - und den Hehler wie verrrückt verfolgen würde!
 
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