BGH zu Bausparverträgen: Bausparer warten weiter auf Grundsatzurteil

Mit Spannung hatten viele Bausparer auf kommenden Dienstag nach Karlsruhe geblickt. Dann wollte der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden, ob Bausparkassen Verträge kündigen dürfen, wenn die Bausparsumme unter Berücksichtigung von Bonuszinsen erreicht ist. Doch eine Entscheidung bleibt aus. Die streitenden Parteien haben sich kurzfristig außergerichtlich geeinigt.

  • Am kommenden Dienstag wollte der Bundesgerichtshof darüber verhandeln, ob die Kündigung eines Bausparvertrags mit Bonuszinsen rechtmäßig ist.
  • Der Verhandlungstermin wurde aufgehoben, da sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt haben.
  • Auch ohne BGH-Urteil sehen Verbraucherschützer die Situation von Verbrauchern gestärkt, sie sollten weiter für ihr Recht kämpfen.

Wieder einmal sollte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage befassen, wann Bausparkassen Bausparverträge kündigen dürfen (Az.: XI ZR 537/16 und XI ZR 540/16). Im Februar hatten die Karlsruher Richter bereits geurteilt, dass die Verträge vonseiten der Anbieter beendet werden können, wenn Bausparer die gesamte Bausparsumme angespart haben und der Vertrag seit zehn Jahren zuteilungsreif ist. Allerdings verwies der BGH dabei auf mögliche Ausnahmen, die von dieser Rechtsprechung ausgenommen sein können.

Über solch einen Sonderfall hätten die Richter am kommenden Dienstag entscheiden sollen. Doch der Kläger und die BHW haben sich außergerichtlich geeinigt, berichtet die Süddeutsche Zeitung (SZ). Die Bausparkasse verhindert so ein mögliches grundsätzliches Urteil, auf das sich viele weitere Bausparer hätten berufen können.

Darf die Bausparkasse einen Bausparvertrag mit Bonuszinsen kündigen?

Das nun ausbleibende BGH-Urteil hätte sich um die Frage gedreht, ob eine Bausparkasse einen Vertrag beenden darf, wenn Bonuszinsen oder eine Treueprämie dazu führen, dass die gesamte Bausparsumme erreicht ist. Ist der Bausparvertrag voll bespart, haben Sparer offensichtlich kein Interesse daran, einen günstigen Kredit aufzunehmen. Eine Kündigung ist aus Sicht der BGH-Rechtsprechung aus dem Februar demnach möglich.

Doch im konkreten Fall wurde der Kunde der BHW dafür belohnt, das Darlehen nicht in Anspruch zu nehmen und den Bausparvertrag als reine Geldanlage zu nutzen. Wie der Bundesgerichtshof das Kündigungsverhalten der Bausparkasse beurteilt hätte, wäre daher interessant gewesen. In den Vorinstanzen hat das Oberlandesgericht Celle bereits zugunsten der Bausparer geurteilt. Da die Bausparverträge unabhängig von den Zinsen nicht voll bespart sind, darf sie die Kasse nicht kündigen.

Verbraucherzentrale sieht Rechte von Bausparern gestärkt

Die nun getroffene außergerichtliche Einigung verhindert zwar vorerst ein höchstrichterliches Urteil. Doch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht die Position der Verbraucher dennoch verbessert. Denn die Urteile der Vorinstanz bleiben bestehen. Gleichzeitig ermuntern die Verbraucherschützer in der SZ jeden Kunden der BHW mit ähnlichem Sachverhalt, "sich erneut an die Bausparkasse zu wenden oder weiter für ihr Recht einzutreten."

Baufinanzierung
[finanzen.de] · 23.07.2017 · 06:59 Uhr
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