Karlsruhe (dpa) - Die Polizei verrät bei Personenkontrollen nicht immer ihre wahren Absichten - heute entscheiden die obersten deutschen Strafrichter, ob das gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstößt. Ein überführter Drogenkurier wehrt sich vor dem Bundesgerichtshof gegen seine Verurteilung zu ...

Kommentare

(2) flowII · 26. April 2017
also bei der vorgetaeuschten verkehrskontrolle wurde zufaellig das koks gefunden? auf was klagt er da denn?
(1) wkloss · 26. April 2017
Und wie steht es mit fragwürdigen Unfallberichten von Polizei und Unfallärzten? Die dürfen weiterhin schreiben, was die wollen und das ist Recht vor Gericht! Zustände wie im alten Rom!
 
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