BGH-Urteil zur Haftung im Internet

Karlsruhe (dpa) - Wer auf seiner Internetseite auch fremde Inhalte veröffentlicht, muss unter bestimmten Umständen Schadenersatz zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Mit dem Urteil betonte Karlsruhe die Verantwortung von Betreibern, bei fremden Inhalten genau zu prüfen, ob und in welcher Form sie veröffentlicht werden. Im konkreten Fall ging es um zwei Rezeptsammlungen. Internetnutzer hatten Rezepte mit Fotos versehen, die sie zuvor ohne Einwilligung der Betreiber von einer anderen Seite kopiert hatten.
Medien / Prozesse / Urteile / Internet
13.11.2009 · 15:06 Uhr
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