BGH stärkte Rechte von Lebensversicherungs-Kunden

Karlsruhe (dpa) - Wer gegen den Abschluss einer Policen- Lebensversicherung erfolgreich Widerspruch eingelegt hat, kann bei der Rückabwicklung des Vertrages auf eine höhere Rückzahlung hoffen. Das ergibt sich aus einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes. Danach muss sich der Kunde zwar den während der Zeit genossenen Versicherungsschutz anrechnen lassen, nicht jedoch die Abschluss -und Versicherungskosten. Das Urteil betrifft Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 nach dem Policenmodell zustande gekommen sind. Seit 2008 gibt es dieses Modell nicht mehr.

Prozesse / Versicherungen
29.07.2015 · 16:44 Uhr
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