Karlsruhe (dpa) - Erst die Betriebskosten falsch abrechnen - und dann dem Mieter kündigen. Das war bislang in Extremfällen möglich. Nun korrigierte der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung: Mieter sind jetzt besser vor unberechtigen Kostenerhöhungen geschützt. Demnach dürfen Vermieter die ...