Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) schützt Mieter besser vor Kündigung: Wenn der Vermieter in der Wohnung seine Büro- oder Geschäftsräume einrichten will, hat das nicht zwangsläufig Vorrang. Künftig müssen die Gerichte in jedem Einzelfall abwägen, ob die Interessen des Eigentümers ...