Karlsruhe (dpa) - Nach einen unverschuldeten Umfall beim Hoteltransfer muss ein Reiseveranstalter den vollen Reisepreis zurückzahlen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gab zwei Ehepaaren Recht, die wegen der Unfallfolgen keine weiteren Reiseleistungen in Anspruch nehmen konnten. Sie waren im ...