Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof prüft seit heute erstmals, ob die nachträgliche Sicherungsverwahrung auch nach Jugendstrafen zulässig ist. Geht es nach dem Anwalt eines 32-Jährigen aus Bayern, soll die Entscheidung jedoch an höherer Stelle fallen. Er forderte eine Vorlage beim ...