Karlsruhe (dpa) - Kein Anspruch auf leisen Teppich: Beim Schallschutz in Wohnungen gelten nach einem Austausch des Bodens weiter die Grenzwerte der Bauzeit des Hauses. Der Bundesgerichtshof (BGH) erlaubte Wohnungseigentümer am Freitag, einen Teppich durch Parkett zu ersetzen, auch wenn das Holz ...

Kommentare

(4) k48612 · 27. Februar 2015
@1 nein Trittschallschutz hat er “möglicherweise“ nicht vergessen einzubauen, auch wurde das Parkett “möglicherweise“ von einer Fachfirma eingebaut. Die anderen Eigentümer haben “möglicherweise“ sich nur darüber geärgert, das Sie es sich selbst nicht leisten konnten....“möglicherweise“ Neid -- halt wie immer....Auch sollte man eben nicht auf alle Befindlichkeiten anderer Eigentümer Rücksicht nehmen,sonst kann man irgendwann ohne Streit die eigene Wohnung nicht mehr betreten
(3) Troll · 27. Februar 2015
@1: Wobei das hier gar nicht nötig war. Es wurde doch gerichtlich festgestellt, daß die dadurch verursachten Geräusche eine zumutbare Lautstärke nicht überschreiten.
(2) Todesritter · 27. Februar 2015
@1 Wobei man in diesem Fall auch bedenken sollte, dass Rentner ja oft nichts besseres zu tun haben, als auf der Lauer zu liegen und nur auf irgendein Geräusch warten, um sich dann beschweren zu können... Ich sage nicht, dass alle so sind, aber es gibt viele von diesen Exemplaren, manche schreiben auch zum Spaß Autokennzeichen auf und spielen Hilfspolizist^^ Aber grundsätzlich hast du natürlich recht, Rücksicht sollte man immer nehmen, aber auch das kennen viele Menschen leider nicht mehr ;-(
(1) k17595 · 27. Februar 2015
Der oben lebende Wohnungsinhaber hat möglicherweise "vergessen", eine Schallschutzschicht unter dem Parkett zu verlegen. Do -it -yourself ist klasse, aber nur mit guter Information vorab. In Eigentumswohnungen sollte man man grundsätzlich auf andere Hausbewohner Rücksicht nehmen, sonst droht ewiger Streit.
 
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