BGH: Mieter müssen bunte Wände wieder hell überstreichen

Karlsruhe (dpa) - Mieter müssen bunt gestrichene Wände vor Rückgabe einer Wohnung wieder in hellen, neutralen Farben streichen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil entschieden. Während der Mietzeit dürfe der Mieter zwar selbst bestimmen, in welchen Farben er die Wände streichen will - zur Rückgabe der Wohnung müsse er sie jedoch wieder in einer Farbe streichen, die für möglichst viele Mietinteressenten akzeptabel sei, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Ball bei der Urteilsverkündung.

Urteile / Mieter
06.11.2013 · 11:15 Uhr
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