BGH: Kinder haben Recht auf Vaterschafts-Auskunft bei Samenspende
Karlsruhe (dpa) - Kinder haben grundsätzlich ein Recht darauf, frühzeitig den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. Ein bestimmtes Mindestalter des Kindes sei dafür nicht erforderlich, entschied der Bundesgerichtshof. Wenn Eltern diesen Anspruch als gesetzliche Vertreter geltend machen, setze dies voraus, dass sie die Auskunft für das Kind verlangen. Auch müssten die Interessen des Kindes schwerer wiegen als die des Samenspenders. Das Landgericht Hannover muss nun die Klage zweier Schwestern neu verhandeln.