Karlsruhe (dts) - Per Samenspende gezeugte Kinder haben unabhängig vom Alter immer Anspruch darauf, den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Das Recht der Kinder habe "ein ganz erhebliches Gewicht", sagte der ...