Karlsruhe (dpa) - Wer Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro hinterzieht, muss in der Regel ins Gefängnis. Eine Bewährungsstrafe komme nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen infrage, entschied der Bundesgerichtshof. Damit bestätigte er seine bisherige Rechtsprechung. Die Karlsruher ...