BGH entscheidet über Künstlerklage gegen Google

Karlsruhe (dpa) - Darf Google urheberrechtlich geschützte Bilder in seiner Internetsuchmaschine zeigen? Darüber entscheidet heute der Bundesgerichtshof. Eine Malerin und Grafikerin aus Weimar wehrt sich dagegen, dass in der Trefferliste des Google-Bildersuchdienstes Miniaturansichten ihrer Bilder gezeigt werden. Sie beruft sich auf ihr Urheberrecht und fordert Google zur Unterlassung auf. Das Gericht schließt nicht aus, dass das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden muss, weil es auch um Auslegung von EU-Recht geht.
Urteile / Internet / Urheberrechte
29.04.2010 · 09:54 Uhr
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