Leipzig (dpa) - Der Bundesgerichtshof BGH beschäftigt sich seit Dienstag mit umstrittenen Gentests an künstlich befruchteten Embryonen. Der 5. Strafsenat in Leipzig hat zu entscheiden, ob die Untersuchung von Embryonen außerhalb des Mutterleibs strafbar ist und gegen das Embryonenschutzgesetz ...