Karlsruhe (dpa) - Eltern kann es zugemutet werden, ihre Kinder für die illegale Nutzung von Internet-Tauschbörsen über den Familienanschluss anzuschwärzen. Wie der BGH entschieden hat, sind sie dazu zwar nicht verpflichtet. Geben sie den Namen aber nicht preis, kann das dazu führen, dass sie als ...

Kommentare

(8) anddie · 31. März 2017
@6: Die Eltern haben den Fehler gemacht zu sagen, dass sie wissen, welches Kind es war. Hätten Sie nur gesagt, dass die Kinder auch Zugriff aufs Internet haben und belehrt wurden, wäre das Ganze wohl nicht so weit gekommen (da gibt es nämlich schon ähnliche BGH-Fälle). In der anderen News <link> steht der ganze Fall auch bissl ausführlicher.
(7) AS1 · 30. März 2017
@(6) Aber natürlich - denn als Besitzer des Internetanschlusses sind sie dafür verantwortlich, daß von diesem aus kein Unsinn gemacht wird.
(6) Chris1986 · 30. März 2017
@5 Der Verursacher konnte aber doch nicht genau festgestellt werden. Wer also ist verpflichtet den entstandenen Schaden zu begleichen? In dem hier vorliegenden Fall hätten die Eltern ja scheinbar auch zahlen müssen wenn sie nicht wissen welches der Kinder es war.
(5) AS1 · 30. März 2017
@(3) Nein. Im zivilrechtlichen Verfahren geht es darum, entstandenen wirtschaftlichen Schaden durch den Verursacher des Schadens wieder zu heilen, von wem das Geld kommt, ist dabei unerheblich. Strafrechtlich haben die Eltern ein Zeugnisverweigerungsrecht, das sie ja auch wahrgenommen haben. Dafür müssen sie dann aber zivilrechtlich geradestehen.
(4) MasterYoda1000 · 30. März 2017
1 Musikalbum illegal besorgt = 3500 Euro und jetzt macht euch mal den Spaß zu googeln was ihr als Opfer an Schmerzensgeld bekommt......So ein Musikalbum ist halt teilweise wertvoller als die menschliche Gesundheit, traurig aber wahr.....Super gemacht Musiklobby :p
(3) Chris1986 · 30. März 2017
@2 Rechtsstaatlich wäre wohl eher, wenn der zur Rechenschaft gezogen wird der den Gesetzesbruch begangen hat.
(2) AS1 · 30. März 2017
Das ist ein fairer Deal. Die Eltern zahlen und schützen dafür die Kinder vor weiterer strafrechtlicher Verfolgung.
(1) ircrixx · 30. März 2017
War doch sowieso klar, auf Fränkisch wirds noch klarer: BGH = Bundesgabidalhüder.
 
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