Karlsruhe (dpa) - Für Energiesparlampen, die zu viel giftiges Quecksilber enthalten, wird es auf dem deutschen Markt keine Nachsicht geben. Der Bundesgerichtshof bestätigte in letzter Instanz ein Vertriebsverbot für Lampen eines niedersächsischen Herstellers, die in Tests Grenzwerte deutlich ...

Kommentare

(2) Kojak · 22. September 2016
...und warum muss eine Organisation erst den langen Klageweg beschreiten wenn Grenzwerte überschritten werden? Zu viel drin = Verkaufsverbot von Behördlicher Seite durchzusetzen PUNKT
(1) Marc · 21. September 2016
Sehr gut
 
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